axting.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 4. September 2026

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Axting durch Betriebe. Ein Vertrag kommt nicht über diese Website zustande, sondern durch Angebot und Annahme in Textform — die Bedingungen liegen dem Angebot bei. Ein Angebot bekommst du über unser Kontaktformular.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Axting" zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Der Kunde sichert zu, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Verträge, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen muss.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Axting ist eine Software, die der Anbieter über das Internet zur Nutzung bereitstellt (Software as a Service). Der Kunde erhält keine Kopie der Software; sie wird ausschließlich auf der Infrastruktur des Anbieters betrieben.

(2) Der Leistungsumfang umfasst:

  • die Bereitstellung digitaler Spiele, die Gäste des Kunden über einen QR-Code im Webbrowser ihres eigenen Endgeräts spielen,
  • einen Administrationsbereich, in dem der Kunde eigene Fragen, Kategorien, Standorte, Aktionstexte und ein eigenes Logo pflegen kann,
  • die Erzeugung der QR-Codes für die Standorte des Kunden,
  • eine Auswertung der Nutzung im Administrationsbereich,
  • die Pflege und Weiterentwicklung der Software im laufenden Betrieb.

(3) Es ist keine Hardware erforderlich. Die Gäste spielen auf ihren eigenen Geräten. Der Anbieter schuldet weder Endgeräte noch Netzanbindung am Standort des Kunden.

(4) Der Anbieter darf den Leistungsumfang weiterentwickeln, insbesondere Funktionen ergänzen und die Bedienung ändern. Funktionen, die für die vertragsgemäße Nutzung wesentlich sind, dürfen nicht ersatzlos entfallen. § 17 bleibt unberührt.

(5) Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart: die Erstellung von Inhalten für den Kunden, Schulungen vor Ort, der Druck und die Lieferung von Plakaten sowie Anpassungen der Software an individuelle Wünsche des Kunden. Solche Leistungen werden gesondert beauftragt und vergütet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf axting.de und in sonstigen Unterlagen ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Auf axting.de kann kein Vertrag geschlossen werden.

(2) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Anbieter dem Kunden ein Angebot in Textform unterbreitet und der Kunde es in Textform annimmt, oder dadurch, dass der Anbieter eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.

(3) Diese Bedingungen werden dem Angebot beigefügt oder darin unter Angabe der Fundstelle in Bezug genommen und dem Kunden zugänglich gemacht.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs für den Kunden.

(2) Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Ist eine unentgeltliche Anfangsphase vereinbart („Freimonate"), so ist diese Teil der Erstlaufzeit und verlängert sie nicht. Für die Freimonate fällt keine Vergütung an; alle übrigen Bestimmungen dieses Vertrags gelten auch in dieser Zeit.

(4) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(5) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail genügt. Der Anbieter bestätigt den Eingang einer Kündigung in Textform unter Angabe des Zeitpunkts des Eingangs und des Zeitpunkts, zu dem der Vertrag endet.

(6) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen in Verzug ist und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht zahlt, oder wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen § 9 verstößt.

(7) Nach Vertragsende wird der Zugang deaktiviert. Für Rückgabe und Löschung der Daten gilt § 13 Abs. 3.

§ 5 Vergütung und Umsatzsteuer

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sie setzt sich in der Regel aus einem monatlichen Grundpreis und einem monatlichen Betrag je genutzter Bahn zusammen.

(2) Maßgeblich für die Zahl der Bahnen ist die im Angebot vereinbarte Zahl. Nimmt der Kunde weitere Bahnen in Betrieb, teilt er dies dem Anbieter unverzüglich mit; die Vergütung erhöht sich ab dem folgenden Monat entsprechend. Die Verringerung der Bahnzahl wirkt ab dem folgenden Monat, frühestens jedoch ab Mitteilung.

(3) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des Anbieters ist daher nicht möglich. Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig entfallen, tritt die gesetzliche Umsatzsteuer zu den vereinbarten Beträgen hinzu; der Anbieter teilt dies mindestens einen Monat vorher mit.

(4) Preisanpassung. Der Anbieter darf die Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Zwölfmonatszeitraum anpassen. Er teilt die Anpassung mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Erhöht sich die Vergütung um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung ab dem mitgeteilten Zeitpunkt.

§ 6 Zahlung, Verzug und Sperrung

(1) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Rechnungen werden elektronisch gestellt. Der Kunde erklärt sich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen einverstanden und hält eine geeignete E-Mail-Adresse vor.

(3) Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie den Ersatz des Verzugsschadens einschließlich angemessener Mahnkosten und der Kosten einer Rücklastschrift verlangen.

(5) Ist der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens sieben Tagen sperren. Die Ankündigung weist auf die Folgen hin. Die Pflicht zur Zahlung bleibt während der Sperrung bestehen. Nach vollständigem Ausgleich wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Daten werden während einer Sperrung nicht gelöscht.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt seiner Serverinfrastruktur zum Internet.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:

  • angekündigte Wartungsarbeiten, die der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder im Administrationsbereich ankündigt und die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Kunden liegen, soweit dies zumutbar ist,
  • unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit oder den Betrieb, insbesondere das Einspielen sicherheitsrelevanter Aktualisierungen,
  • Zeiten höherer Gewalt (§ 15),
  • Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen des Internets, der Netzanbindung am Standort des Kunden oder der Endgeräte der Gäste.

(3) Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

(4) Der Anbieter ist Einzelunternehmer. Er schuldet keine Reaktionszeiten rund um die Uhr und keinen Bereitschaftsdienst, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist. Störungen werden während der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass an seinen Standorten eine für die Nutzung ausreichende Internetverbindung für die Gäste besteht, oder weist seine Gäste darauf hin, dass die Nutzung eine eigene Verbindung voraussetzt.

(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und hält dessen Kontaktdaten aktuell.

(3) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn ein Zugang missbraucht wird oder eine Person mit Zugang aus seinem Unternehmen ausscheidet.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, welche Personen aus seinem Unternehmen Zugang zum Administrationsbereich erhalten.

(5) Kommt der Kunde einer Mitwirkungspflicht nicht nach und entsteht dem Anbieter dadurch ein Mehraufwand, kann der Anbieter diesen nach Ankündigung nach Aufwand berechnen.

§ 9 Inhalte des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Inhalte, die er in die Software einstellt — insbesondere Fragen, Antworten, Kategorien, Aktionstexte, Standortbezeichnungen und Logos — allein verantwortlich.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Untersagt sind insbesondere Inhalte, die rechtswidrig, beleidigend, diskriminierend, jugendgefährdend oder irreführend sind.

(3) Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, räumlich unbeschränkte und auf die Vertragslaufzeit befristete Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und den Gästen des Kunden im Rahmen der Spiele anzuzeigen. Weitergehende Rechte erwirbt der Anbieter nicht.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Absatz 2 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und führt ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis herbei.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden zu prüfen. Bei einem konkreten Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen Absatz 2 darf er die betroffenen Inhalte vorübergehend sperren. Er informiert den Kunden unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine dauerhafte Entfernung erfolgt erst danach, es sei denn, ein sofortiges Handeln ist zur Abwehr einer erheblichen Rechtsverletzung erforderlich.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software bestimmungsgemäß im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.

(2) Das Nutzungsrecht endet mit dem Vertrag. Ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht wird nicht eingeräumt.

(3) Der Kunde darf die Software nicht Dritten zur Nutzung überlassen, nicht vermieten oder weiterverkaufen und nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.

(4) Alle Rechte an der Software, an ihrer Gestaltung und an der Marke Axting verbleiben beim Anbieter. Der Kunde darf das Logo und den Namen Axting zur Bewerbung des eigenen Angebots während der Vertragslaufzeit verwenden.

(5) Der Anbieter darf den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen und dessen Logo dafür verwenden. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 11 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Da die Leistung fortlaufend erbracht wird, gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) entsprechend, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Er kann wählen, ob er den Mangel behebt oder eine gleichwertige Umgehungslösung bereitstellt, sofern diese für den Kunden zumutbar ist.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).

(4) Eine Minderung setzt voraus, dass der Kunde den Mangel angezeigt und dem Anbieter Gelegenheit zur Beseitigung gegeben hat. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist auf einen angemessenen Teil der Vergütung beschränkt.

(5) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit gelten nicht als Mangel. Als unerheblich gilt insbesondere eine Unterschreitung der Verfügbarkeit nach § 7 Abs. 1 um weniger als einen Prozentpunkt.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt, insgesamt jedoch auf diesen Betrag je Kalenderjahr. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Der Anbieter haftet nicht für den Inhalt und die Richtigkeit der vom Kunden eingestellten Inhalte (§ 9) und nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde eine Mitwirkungspflicht nach § 8 verletzt hat.

(7) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Parteien schließen hierüber einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht diesen Bedingungen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

(3) Für Rückgabe und Löschung der Daten nach Vertragsende gelten die Regelungen des Vertrags über die Auftragsverarbeitung.

(4) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Verantwortlichen enthält die Datenschutzerklärung unter axting.de/datenschutz.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden, sowie Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus fort.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer der Behinderung und deren angemessene Nachwirkung von der Leistung befreit. Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich.

(2) Höhere Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien und behördliche Anordnungen, sowie großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung.

(3) Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für die Zeit der Nichtverfügbarkeit entfällt die Vergütungspflicht anteilig.

§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 17 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter darf diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte technische Ausgestaltung der Leistung anzupassen, und die Änderung das Vertragsgefüge nicht zulasten des Kunden verschiebt.

(2) Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die geänderten Bedingungen im Vergleich zur bisherigen Fassung dar.

(3) Der Kunde kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht er, so gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf die Frist, auf das Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hin.

(4) Änderungen der Vergütung und des Leistungsumfangs richten sich nicht nach diesem Paragrafen, sondern nach § 5 Abs. 4 beziehungsweise nach einer gesonderten Vereinbarung.

§ 18 Übertragung des Vertrags

(1) Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen.

(2) Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Übergangs kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.

(3) Der Kunde darf den Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Sie gilt bei einer Gesamtrechtsnachfolge als erteilt.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang; für ihren Nachweis genügt jede Form.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(6) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

Anlagen

  • Anlage 1: Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Art. 28 DSGVO)
  • Anlage 2: Angebot mit Vergütung, Zahl der Bahnen und Laufzeit

Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und, soweit wir Daten im Auftrag verarbeiten, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Anbieterangaben stehen im Impressum.

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